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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gemeinnützige KIMW Qualifizierungs-GmbH

I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
II. Zahlungsbedingungen
III. Kosten; Haftung
IV. Schutzrechte
V. Anzuwendendes Recht
VI. Bestimmungsort
VII. Gerichtsstand

I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
AGB-Geltung

Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinnützigen KIMW Qualifizierungs-GmbH mit Sitz in der Karolinenstraße 8, 58507 Lüdenscheid, Handelsregister: HRB 66392, AG Iserlohn, vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Eulenstein und Dipl.-Ing. Stefan Schmidt und ihrer Auftraggeber (im Folgenden ggf. „KIMW-Q“ genannt).
Sie gelten ihrem vollen Inhalt als vom Auftraggeber angenommen, wenn dagegen nicht innerhalb von sieben Kalendertagen seit Erteilung des Auftrags,- gerechnet vom Tage des Poststempels-, beim Institut Widerspruch eingegangen ist.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn wir den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen
vorbehaltlos ausführen.
Die Ausführung eines Bildungsauftrages bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Anerkennung durch das Institut. Dies erfolgt auf vertraglich geregelter Basis im Rahmen von Individualvereinbarungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Stillschweigen zu, vom Auftragnehmer übersandten Vertrags,- Durchführungs- und Zahlungsbedingungen gegenüber Dritten zu bewahren.
Die Ausführung eines sonstigen Auftrages nach vorgesehenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedarf ebf. der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Anerkennung durch die KIMW-Q. Stillschweigen zu, vom Auftraggeber übersandten
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, gilt nicht als Anerkennung.
Die KIMW Qualifizierungs-GmbH verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung i.S.v. §52 Abs.2 Nr. 1 AO sowie Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe i.S.v. §52 Abs.2 Nr. 1 AO durch
Abhalten von Lehrveranstaltungen und Durchführung von Studiengängen auf dem Gebiet der Kunststofftechnik. Sie arbeitet dabei ggf. mit staatlichen und privaten Bildungsträgern zusammen. Weiter ist sie Förderkörperschaft i. S. d. §52 Abs.1 AO, indem sie Mittel für Universitäten und Fachhochschulen, z. Bsp. für Stiftungs-professuren, zur Zweckerreichung mit gleicher Zielsetzung beschafft.

Form
Die Übernahme eines Auftrags durch das Institut bedarf der Schriftform. Auch Ergänzungen oder Änderungen des Auftrags müssen durch das Institut schriftlich bestätigt werden. Höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse entbinden das Institut ganz oder teilweise von der Durchführung des Vertrages. Mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen, Auskünfte oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung eines vertretungsberechtigten Organs des Instituts namentlich der beiden Geschäftsführer oder des Prokuristen zusammen mit einem Geschäftsführer.
Evt. Prüfergebnisse erlangen im Verhältnis zum Auftraggeber und etwaigen Dritten erst dann Geltung, wenn sie in schriftlicher Form durch ein vertretungsberechtigtes Organ des Instituts unterzeichnet vorliegen.
Die Bildungsangebote werden spezifiziert jeweils vertraglich formuliert und berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Erstellung der KIMW Q vorliegenden Informationen. Bei Vorlage weiterer Informationen können sich Änderungen des Angebotes ergeben. Sie bedürfen der Schriftform.

Übersendung von Bildungsmaterial / Kosten
Ggf. übersendetes Bildungsmaterial, das in den Lehrveranstaltungen verwendet werden soll, ist dem Institut zusammen mit den entsprechenden Nutzungsrechten kostenfrei zuzusenden. Das Institut erhält ein nicht ausschließliches dauerhaftes, kostenloses
Nutzungsrecht für alle weiteren Lehrangebote.
Das bei der Ausführung des Auftrages nicht gebrauchte Bildungsmaterial geht in das Eigentum des Instituts über, sofern es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ende der jeweils zugrundeliegenden Lehrveranstaltung (Datum des Poststempels) zurück verlangt
wird. Über das bei einer Veranstaltung gebrauchte Bildungsmaterial kann das Institut unmittelbar frei verfügen, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Sofern von einem Dritten bzgl. des Bildungsmaterials gegenüber dem Institut irgendwelche Rechte geltend
gemacht werden, hat der Auftraggeber das Institut von Ansprüchen jedweder Art und jedweden Umfangs auf seine Kosten freizustellen.

Haftungsausschluss bei Transport
Für den Transport und Übersendung von Bildungsmaterial übernimmt das Institut keine Haftung. Das Institut hat nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die es in gleichartigen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

II. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweils schriftlich vereinbarten Vertrag.

Kosten
Für alle Rechnungen gilt:
Der ausgewiesene Rechnungszahlbetrag ist jeweils 14 Tage netto, unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der Sparkasse Lüdenscheid zu überweisen,
Kto. 319103
BLZ 458 500 05
BIC: WELADED1LSD
IBAN: DE12458500050000319103.
Die KIMW Q ist umsatzsteuerbefreit gemäß §4 Nr.22 UStG.

Nebenkosten / Kosten bei Abrechnung
Sämtliche Nebenkosten ( z. Bsp. Hotel, etc.) werden direkt nach Aufwand abgerechnet, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
Reisekosten eines K.I.M.W.- Mitarbeiters werden gesondert mit € 70,00 pro Stunde und € 0,60 pro KM, bzw. nach Vorlage der Belege nach Aufwand abgerechnet.

III. Haftung
Das Institut haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; selbst in diesem Fall ist aber die Schadenersatzpflicht auch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
Die Haftung ist jeweils beschränkt auf den Auftragswert. Sie ist ferner beschränkt, auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung. Das Institut ist auf Verlangen des Auftraggebers bereit, Einsicht in die Haftpflichtversicherungspolice zu gewähren.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
Durch die langjährige theoretische und praktische Erfahrung der Fachkräfte der KIMW Q auf den unterschiedlichen Wissensgebieten des Kunststoffspritzgusses ist lediglich sichergestellt, dass gute Aussichten für die Umsetzung einer Lehrveranstaltung gesehen
werden können, da im Regelfall ähnliche gestaltete Veranstaltungen bereits schon einmal erfolgreich durchgeführt wurden. Für das Ergebnis und Inhalte wird im jedoch keine Garantie übernommen.
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die sich auf die Veranstaltungen der KIMW Q gründen bzw. aus der Lehrveranstaltung resultieren, werden darüber hinaus ausgeschlossen.
Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

Verjährungsfrist
Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des §634a BGB unterliegen, verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Beginn der Lehrveranstaltung.

IV. Schutzrechte
Urheberrechte
Soweit die erbrachten Leistungen urheberrechtsfähig sind, behält sich das Institut das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf insoweit die Lehrveranstaltungsunterlagen mit allen Aufstellungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es
vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine andere Art der Verwendung und eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher vorheriger Einwilligung des Institutes gestattet.

Vorherige Zustimmung bei Weitergabe
Jegliche Weitergabe bedarf der vorherigen Zustimmung des Institutes. Darüber hinaus sind Vervielfältigungen nur im Rahmen des Verwendungszweckes der Lehrveranstaltung, bzw. der Kurse gestattet.

Andere Schutzrechte
Die Prüfung auf geltende ggf. geltende Patentschriften oder Schutzrechte Dritter bei vom Auftraggeber übersendeten Material, erfolgt durch den Auftraggeber.

V. Anzuwendendes Recht
Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG; United Nations Convention on Contracts for the international Sale of Goods) vom 11.04.1980.

VI. Bestimmungsort der Leistung
Bestimmungsort der Leistung ist Lüdenscheid.

VII. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lüdenscheid. Dies gilt auch für Juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und wenn der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunststoff-Zentrum in Leipzig gGmbH

I. Geltungsbereich
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Kunststoff-Zentrum in Leipzig gGmbH (nachfolgend KuZ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB’s genannt). Mit der Auftragserteilung an das KuZ gelten dessen AGB’s als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB’s werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. AGB’s von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.

II. Allgemeine Bestimmungen
1. Umfang und Ausführung von Leistungen
Die Leistungen des KuZ ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen, eingeschlossen Nachträge, Änderungen und Nebenabreden.
Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch das KuZ verbindlich. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner des KuZ ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstige vom KuZ nicht zu vertretende Störungen beim KuZ oder dessen Lieferanten oder dessen Kooperationspartnern sowie deren Folgen befreien das KuZ für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen das KuZ ferner, unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der (Teil-) Leistung wird das KuZ den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Einwendungen gegen den Inhalt eines Gutachtens, einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt, schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gelten Gutachten oder Rechnungen als bestätigt.
Bei beidseitigem Handelsgeschäft gelten für den Kunden die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungen vom KuZ.

2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind nach Zugang beim Rechnungsempfänger fällig und innerhalb einer Frist von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

3. Haftung, Verjährung
Das KuZ haftet für alle Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Diese gilt auch für Schäden, die bei der Nachbesserung entstehen. Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung
gemäß gesetzlicher Regelung werden dadurch nicht berührt.

III. Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Preise, Nebenkosten
Alle Preise verstehen sich exklusiv der geltenden Mehrwertsteuer und ab dem KuZ. Kosten für Verpackung und Transport können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. Versand, Gefahrübergang
Die Gefahren des Transportes ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen.

3. Nacherfüllung
Gewährleistungsrechte eines Kunden bestehen nur, wenn er seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Die Verjährungsfrist regelt sich nach geltendem Recht.
Der Kunde gewährt dem KuZ zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist das KuZ von der Nacherfüllung befreit. Rechte des Kunden gem. § 437 BGB entfallen, sofern ein Sachmangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung des KuZ Produkte verändert, unsachgemäß benutzt und repariert oder Produkte nicht den KuZVorgaben entsprechend installiert, betrieben und gepflegt hat.

4. Eigentumsvorbehalt
Das KuZ behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor (Vorbehaltsware). Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für das KuZ. Beim Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird das KuZ Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten anderen Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware des KuZ. Die Veräußerung von Vorbehaltsware unterliegt der Zustimmungspflicht des KuZ.

IV. Dienst- und Werkleistungsbedingungen
1. Preise
Der Preis wird für jeden Auftrag oder projektbezogen auf der Basis des jeweils gültigen Leistungsverzeichnisses des KuZ vereinbart. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. Preiserhöhungen wegen gestiegenen Personal- oder Materialaufwandes bleiben vorbehalten. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen.

2. Nacherfüllung
Das KuZ erbringt seine Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und der erforderlichen Sorgfalt. Das KuZ haftet bei Vorliegen eines Sachmangels – sofern technisch möglich – durch deren kostenfreie Wiederholung, bei technischen Produkten nach Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.
Das Recht zur Minderung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Nachbesserung scheitert oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss von dem Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.
Der Kunde gewährt dem KuZ zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist das KuZ von der Nacherfüllung befreit.

3. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen
Das KuZ behält an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht. Der Kunde darf das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Attesten, Prüfberichten, geschützten Dienstleistungsmarken und leistungsbezogener Darstellungen des KuZ zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch das KuZ. Das betrifft ebenso die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung, von Attesten oder Prüfberichten folgende werbliche Verwendung des Namens „Kunststoff-Zentrum Leipzig" oder „Kunststoff-Zentrum in Leipzig gGmbH" in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten.

4. Geheimhaltung
Das KuZ verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeitet wurden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind, werden vertraulich behandelt.

V. Schulungsbedingungen
1. Anmeldung und Teilnahme
Die Anmeldungen zu allen Maßnahmen sind zu einem möglichst frühzeitigen Zeitpunkt, spätestens bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn und in schriftlicher Form an das KuZ zu richten. Die schriftliche Anmeldung gilt als verbindliche Teilnahmeerklärung. Sind die Teilnehmerzahlen begrenzt, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Das Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
Die Verbindlichkeit der Durchführung einer Veranstaltung und die persönliche Teilnahme laut Anmeldung werden durch den Veranstalter schriftlich bestätigt. Bei Veranstaltungen mit dem Vermerk „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Termine für Maßnahmen mit finanzieller Zuschussförderung können grundsätzlich erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides verbindlich gegeben werden.

2. Rücktritt
Der Rücktritt von einer verbindlich erklärten Teilnahme muss schriftlich erfolgen und ist bei Eingang im KuZ bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Rücktrittserklärungen, die danach im KuZ eingehen, werden 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig. Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingehen, Fernbleiben von der Veranstaltung ohne weitere Erklärung oder Veranstaltungsabbruch berechtigen das KuZ zur Berechnung der vollen Teilnehmergebühr.

3. Durchführung
Alle Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Bestimmungen und dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt. Der Veranstalter behält sich die Änderung im Programmablauf, die Bindung bestimmter Referenten oder des avisierten Veranstaltungsortes vor.

VI. Schlußbestimmungen
1. Datenverarbeitung
Das KuZ ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Kunden, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

2. Allgemeine Bestimmungen
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag bedürfen der Einwilligung des KuZ. Gegen Ansprüche des KuZ kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz des KuZ Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Leipzig. Die Rechtsbeziehung zwischen dem KuZ und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die UNO-Kaufrechtskonvention CISG wird ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

AGB SKZ

1. Geltungsbereich
1. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FSKZ e.V.; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die FSKZ e.V. nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen der FSKZ e.V. gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der FSKZ e.V. und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages/Auftrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag/Auftrag niederzulegen.
3. Die Geschäftsbedingungen der FSKZ e.V. gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

2. Anmeldung zu Branchen- und Netzwerkevents
1. Veranstaltungen im Sinne dieser AGB sind alle Angebote unabhängig davon, ob sie als Tagung, Lehrgang, Kurs, Seminar, Workshop, Technologie-Tag etc. bezeichnet werden.
2. Die Anmeldung erfolgt online über unsere Webseite oder schriftlich über unser Anmeldeformular an. Falls ein anderer Weg genommen wird, benötigen wir unbedingt den Namen der teilnehmenden Person und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung der FSKZ e.V. zustande, die per Post oder Mail zugestellt wird. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der FSKZ e.V. berücksichtigt. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, meldet sich die FSKZ e.V. umgehend.
3. Die FSKZ e.V. behält sich vor, für ausgesuchte Veranstaltungen und vorbehaltlich der Raumkapazität einen Anmeldeschluss festzulegen. Der Redaktionsschluss für die Erstellung der Teilnehmerliste ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
4. Alle Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt.
5. Der Veranstaltungsort ist in der Anmeldebestätigung genannt. Die FSKZ e.V. behält sich jedoch vor, den Veranstaltungsort und die Vortragenden, wenn notwendig, zu wechseln bzw. den Programmablauf zu ändern. Hierüber werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rechtzeitig informiert.

3. Preise
1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen der FSKZ e.V. eingeschlossen; sie wird, sofern es die Art der Leistung erfordert, in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Branchen- und Netzwerkevents
1. Der Preis für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist aus dem jeweiligen gedruckten Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, etc.) sowie der Veranstaltungsdatenbank im Internet ersichtlich.
2. Die Zahlung des Teilnahmepreises ohne Abzug ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Zahlungen erfolgen auf das auf der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von der angemeldeten Person versäumt wird.
3. Mitglieder in der FSKZ e.V. erhalten bei Fachtagungen einen Sonderrabatt in Höhe von 15 % auf den Teilnahmepreis.

4. Umbuchungen
1. Eine einmalige Umbuchung auf eine andere Veranstaltung oder Ersatztermin ist innerhalb von zwei Wochen nach Absage der ursprünglich gebuchten Veranstaltung kostenfrei möglich.
2. Bei Verhinderung besteht jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen geeigneten Ersatzteilnehmenden für die gebuchte Veranstaltung zu benennen.

5. Stornierung von Veranstaltungen
• Eine Stornierung (Rücktritt vom Vertrag) muss in Textform (E-Mail oder Brief) erfolgen.
• Bei einer Abmeldung/Stornierung fallen je nach Veranstaltung folgende Stornokosten an:
• Bei Präsenzveranstaltungen:
10% des Teilnahmepreises zzgl. MwSt. bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
50% des Teilnahmepreises zzgl. MwSt. bei zwei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
100% des Teilnahmepreises zzgl. MwSt. bei weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
• Bei Hybridveranstaltungen:
Wechsel von Präsenz auf Online bis zu drei Wochen vorher: kostenfrei, es wird dann der Teilnahmepreis einer Online-Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Wechsel von Präsenz auf Online bei weniger als drei Wochen vorher: Verrechnung des Präsenzpreises zu 100%.
• Bei Online-Veranstaltungen:
10% des Teilnahmepreises zzgl. MwSt. bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
50% des Teilnahmepreises zzgl. MwSt. bei zwei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
100% des Teilnahmepreises zzgl. MwSt. bei weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
• Bei Nicht-Erscheinen oder Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmenden ist die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. zu bezahlen.
• Bei Stornierung von Ausstellungsfläche oder Sponsoring bis zu acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung behält sich die FSKZ e.V. vor, 20 % des Preises als Bearbeitungsgebühr einzubehalten (zzgl. MwSt). Bei späterer Stornierung ist der volle Preis zzgl. MwSt. zu bezahlen.
• Die FSKZ e.V. behält sich vor, aus wichtigem Grund (bei zu geringer Teilnehmerzahl, wegen Ausfall des/der Vortragenden oder höherer Gewalt) die Veranstaltung abzusagen, bzw. als Online-Veranstaltung abzuhalten. Bei einer Absage werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Bei einer Änderung zur Online-Veranstaltung wird lediglich die Differenz zum günstigeren Preis der Veranstaltung rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Garantie
Sollte aufgrund von gesetzlichen Änderungen, wie z.B. das Inkrafttreten von Beschränkungen in einigen Gebieten, eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich sein, dann werden Sie automatisch von uns informiert und können kostenfrei auf eine andere Veranstaltung umbuchen.

7. Nutzungs- und Verwertungsrechte von Tagungsunterlagen
Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Veranstaltungsunterlagen gebühren allein der FSKZ e.V. Die Teilnehmenden haben nicht das Recht, die Unterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der FSKZ e.V. zu reproduzieren oder zu verbreiten. Elektronische Teilnahmeunterlagen dürfen vom Teilnehmenden nur zur persönlichen Verwendung gespeichert werden.

8. Datenverarbeitung
Die FSKZ e.V. ist unter Beachtung der DSGVO berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Kunden zu speichern und zu verarbeiten. Es gelten die entsprechenden Datenschutzhinweise auf der Webseite.

9. Haftung
1. Die FSKZ e.V. übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Für Schäden, die der Leistungsnehmende in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet die FSKZ e.V. als auch gegen dessen Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die FSKZ e.V. haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmenden (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
2. Für die Inhalte der Vorträge und Dokumentationsmappen/Tagungsunterlagen sind die Vortragenden verantwortlich.
3. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits-/Verdienstausfall und entgangenem Gewinn, besteht nicht.

10. Rechtsvorschriften
Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Würzburg, die FSKZ e.V. ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

12. Schlussklausel
Die etwaige Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit dieses Vertrages und alle übrigen Bedingungen nicht.